Bürgerbegehren zu Windkraft durch die grüne Hintertüre

Am 6. Dezember wurden die Mitglieder der Gemeindevertretung von Otzberg darüber informiert, dass in der bevorstehenden Gemeindevertretersitzung am 18. Dezember 2023 eine bedeutende Abstimmung über die Windkraft stattfinden soll.

Es ist erfreulich festzustellen, dass das Prinzip der „Bürgerbeteiligung“ nun auch bei den Grünen Einzug zu halten scheint, obwohl sie gemeinhin eher dafür bekannt sind, restriktive Maßnahmen zu unterstützen. Gemäß dem von den Grünen Otzberg geplanten Bürgerentscheid ist der übliche Ablauf so, dass der Initiator eine erforderliche Anzahl von Unterstützungsunterschriften von Bürgern der Gemeinde sammelt, um daraufhin mittels eines Antrags den Prozess in Gang zu setzen. Darauf folgen zahlreiche weitere bürokratische Schritte, die gesetzlich und zeitlich korrekt eingehalten und durchgeführt werden müssen.

Die Grünen ersparen sich vorerst diesen Prozess, indem sie dem Bürgerbegehren ein Vertreterbegehren voranstellen und somit die erforderliche, zeitaufwändige Sammlung von Unterstützungserklärungen nicht benötigen.

Im Gegensatz zum Bürgerbegehren erfordert ein Vertreterbegehren nicht die genannte Sammlung von Unterschriften. Es müssen keine umfassenden und wichtigen Detailinformationen zu einem Vorhaben erläutert werden. Auch entfällt die Notwendigkeit, Unterstützer zu überzeugen. Angaben über Naben- und Gesamthöhen der Windkraftanlagen, zu den Rücklagen für Rückbaukosten, den Umfang der Eingriffe in Wald und Natur, und ein Kostendeckungsvorschlag fehlen! Angesichts der zu erwartenden Sparmaßnahmen in den Haushalten Otzberg, Land und Bund ist es extrem problematisch, nun der Verwaltung der Gemeinde Otzberg ein derart kosten- und zeitaufwändiges Projekt aufzuerlegen.

Unsere Ansichten zur Windkraft in Ober-Klingen wurden bereits ausführlich dargelegt. Es wirft Bedenken auf, dass nach dem Willen der Grünen besonders der Ortsteil Ober-Klingen die Verantwortung für Windindustrieanlagen nahezu alleine tragen soll.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Bürger verstehen, dass die Auswahl geeigneter Standorte für solche Industrieanlagen eine sorgfältige Planung erfordert. Denn es besteht ein erheblicher Unterschied alleine im Immobilienwert, ob ein Haus Aussicht auf Wald oder auf eine Windenergieanlage hat, ganz zu schweigen von anderen Auswirkungen wie dem Schattenwurf auf bestehende oder geplante Photovoltaikanlagen.

 

Darüber hinaus wird im Antrag erneut von „erheblichen Einnahmen für die Gemeinde“ gesprochen. Es ist wichtig zu erörtern, mit welchen Zahlen und Kosten hierbei zu rechnen ist. Ebenso ist es von Interesse, die angesprochenen Beteiligungsmodelle für Bürger zu verstehen und zu bewerten. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass im Rahmen des Nachtragshaushalts 2023 die Kürzung der Förderung solcher Modelle diskutiert wird. Außerdem bedarf es einer Erklärung, wie die versprochene „Energiesicherheit für die Gemeinde“ gewährleistet werden kann, wenn die gewonnene Energie lediglich in das Verteilernetz eingespeist wird. Einen Anspruch auf den dort eingespeisten Strom gibt es nicht und es ist technisch nicht möglich.

Mehrere Photovoltaikanlagen sind auf Otzberger Gemarkung in Planung, auf kommunalen wie privaten Flächen. Otzberg ist Klimaschutzkommune, wir leisten uns stillgelegten Wald und wir wollen das Naherholungsgebiet “Otzberger Wald” schützen. Otzberg ist im Klimaschutz bereits intensiver investiert als manche andere Kommune.